Tipp der Redaktion

Alles über Grundsicherung im Alter

Finanzielle Hilfe vom Staat, wenn die Rente nicht zum Leben reicht

09.12.2009 Marion Seigel

Langzeitarbeitslosigkeit, Niedriglöhne - wer bis zur Pensionierung keine ausreichende Rente aufbauen kann, dem hilft der Staat mit einer Grundsicherung.

Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung für Menschen ab 65 Jahren und für Menschen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Dieser Beitrag befasst sich ausschließlich mit der ersten Gruppe, also mit Rentnern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bezahlen können.

Viele Gründe führen in die Altersarmut

Wer in seinen 50ern arbeitslos geworden ist und bis ins Rentenalter keine Gelegenheit mehr bekommt, durch Erwerbstätigkeit seinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu erhöhen, gehört ab 65 meist zu den Rentnern, deren Einkommen einfach nicht zum Leben reicht. Ähnlich geht es denen, die eine Vorruhestandsregelung akzeptiert haben, um nicht arbeitslos zu werden. Auch diejenigen, die sich ihren Lebensunterhalt vorwiegend im Niedriglohnsektor verdient haben, können später von ihrer Rente kaum leben. Darunter viele Frauen, die wegen Kindererziehung oder Pflege zu Hause blieben und anschließend vorwiegend auf Teilzeitbasis und mit 400-Euro-Jobs für die Familie etwas dazu verdienten. Die Zahl derer, die Grundsicherung beziehen, liegt 2009 um 4,7 Prozent höher als zwei Jahre zuvor.

Grundsicherung ist keine Sozialhilfe

Ist die Rente also niedrig, erhält man auf Antrag eine soziale Leistung, mit der sie aufgestockt wird, so dass man genug Geld für den Lebensunterhalt hat. Wer unter 734 Euro Rente bezieht neue Bundesländer unter 652 Euro), bekommt mit seinem Rentenbescheid einen Grundsicherungsantrag zugeschickt. So weist die Rentenversicherung auf die Möglichkeit hin, einen möglichen Anspruch prüfen zu lassen (SGB XII, 4. Kapitel „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

Die Grundsicherung bildet ein eigenständiges Sozialsicherungssystem und macht so unabhängig von Sozialhilfe. Und es gibt noch einen Unterschied zwischen Grundsicherung und Sozialhilfe, der bislang manchen Rentner mit Anspruch auf Sozialhilfe davon abgehalten hat, diesen auch geltend zu machen: Die erwachsenen Kinder werden bei der Grundsicherung nicht - wie bei der Sozialhilfe - zum Unterhalt verpflichtet – solange sie weniger als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Auch darf man Beträge bis 2.600 Euro (z.B. Sparbuch) besitzen, ohne dass sie zum Vermögen zählen.

Grundsicherung ist eine flexible Aufstockung

Die Höhe der Grundsicherung kann unterschiedlich sein, weil sie abhängig ist vom jeweiligen Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt, dem Grundsicherungsbedarf, der aus sechs Bereichen besteht:

  • Regelsatz: Er deckt Ausgaben für Ernährung, Bekleidung, Schuhe, Hausrat ab. Für Alleinstehende und Haushaltsvorstände ist ein Betrag von 359 Euro festgelegt, für Ehepartner 90 Prozent davon (323 Euro).
  • Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung: Dazu zählen bei Mietern die Miete und deren Nebenkosten, bei Eigentümern eines/r selbst genutzten Eigenheims /Eigentumswohnung die Ausgaben für Steuern, Schuldzinsen, Nebenkosten.
  • Übernahme von Kosten für Mehrbedarfe im Alter durch eine Gehbehinderung oder bei aufwändiger Ernährung (beispielsweise Diabetes).
  • Übernahme von Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung in angemessenem Rahmen
  • Kostenübernahme für einmalige Bedarfe für "Erstausstattungen“ (Wohnung, Haushaltgeräte) etwa nach Wohnungsbrand oder Scheidung.
  • Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen: Mögliche Übernahme (Ermessenspielraum der Sachbearbeiter) von beispielsweise Mietrückständen bei drohender Wohnungslosigkeit.

Die Berechnung der Grundsicherung

Der Grundsicherungsbedarf muss also individuell ermittelt werden. Wie er errechnet wird, macht ein vereinfachtes Beispiel des Sozialverbands Deutschland (SoVD) deutlich: Eine Rentnerin erhält eine monatliche Bruttorente von 500 Euro, zahlt davon 39,50 Euro Krankenversicherungsbeitrag und 9,75 Euro Pflegeversicherungsbeitrag, die Miete beträgt 250 Euro, der monatliche Abschlag für Heizkosten 50 Euro. Ihr Grundsicherungsbedarf setzt sich also so zusammen: Regelsatz: 359 Euro + Miete: 250 Euro + Heizkosten: 50 Euro = 659 Euro. Das ist die Summe, die die Rentnerin eigentlich für ihren Lebensunterhalt braucht.

Um die Höhe der Grundsicherung zu ermitteln, wird das Einkommen errechnet, das tatsächlich zur Verfügung steht, wenn folgende Beträge abgezogen werden: Kranken- und Pflegeversicherung, mögliche Steuern, Beiträge zu Haftpflicht und Sterbegeldversicherung, ein pauschaler Betrag von 30 Prozent bei Einkommen aus selbstständiger oder unselbständiger Arbeit (z.B. 400 Euro-Job).

Zum Einkommen zählen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten und Renten aus der Privatvorsorge, Einkommen aus einer Beschäftigung, aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte. In unserem Beispiel werden der Rentnerin von ihren Einkünften (500 Euro) insgesamt 49,25 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, es bleiben demnach 450,75 Euro Nettoeinkommen.

Im dritten Schritt wird vom Grundsicherungsbedarf das Nettoeinkommen abgezogen, damit man den Betrag der Grundsicherung erhält. Der wird für unsere Beispiel-Rentnerin so errechnet: Grundsicherungsbedarf: 659 Euro – Nettoeinkommen: 450,75 Euro = 208,25 Euro Grundsicherung. Diesen Betrag erhält sie nun zusätzlich jeden Monat, statt bislang 500 Euro also künftig 708,25 Euro.

Zusätzliche Vergünstigungen

Wer Grundsicherung bezieht, kann Vergünstigungen erhalten wie

  • eine Befreiung von den Rundfunkgebühren (GEZ)
  • mögliche "Sozialtarife“ bei Telefon- und Stromanbietern
  • Preisnachlässebei Verkehrsbetrieben, Museen, Schwimmbädern
  • Befreiung von der Zuzahlungspflicht im Gesundheitswesen für schwerwiegend chronisch Kranke

Weil die Thematik für Laien so schwierig ist, sollten sich Antragsteller unbedingt beraten lassen: Wer nicht zum Sozialamt gehen möchte, findet u.a. Hilfe beim Sozialverband VdK Deutschland e. V. sowie bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen. Die Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V. informiert über Grundsicherung für dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen ab 18 Jahren.

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