Tipp der Redaktion

Die häufigsten Fehler bei der MDK-Prüfung

Was alles schief gehen kann während des Gutachterbesuchs

02.10.2008 Marion Seigel

Ist der Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen im Haus, gibt es nicht nur Missverständnisse, auch der Pflegebedürftige verhält sich plötzlich ganz anders.

Der Sachverständige des Medizinischen Dienstes kommt im Auftrag der Pflegekasse. Er ermittelt anhand eines umfangreichen Katalogs den Bedarf an Hilfe, den der Antragsteller benötigt. Sein Gutachten ist die Grundlage für eine Pflegeeinstufung.

Sein Besuch ist nur eine Momentaufnahme und zeigt nicht, in welchem zeitlichen Umfang pflegerische Tätigkeiten täglich nötig sind und wie häufig. Es ist also Aufgabe des Pflegebedürftigen und seines pflegenden Angehörigen, dem Gutachter die Situation so klar wie möglich darzustellen. Weil hier aber Laien mit einem Profi sprechen, sind Missverständnisse programmiert.

Damit die Prüfung reibungslos verläuft, muss man sich gut vorbereiten und die folgenden Fehler unbedingt vermeiden:

Pflegetagebuch fehlt oder ist fehlerhaft geführt

In den zwei Wochen vor der MDK-Prüfung sollte ein so genanntes Pflegetagebuch geführt werden, in das entweder der Pflegebedürftige selbst oder die pflegende Person täglich minutengenau alle Hilfestellungen einträgt, beispielsweise beim Waschen, Körperpflege, An- und Auskleiden, Toilettengänge, Essenzubereitung und –gabe. Ohne diese Aufzeichnungen muss der Gutachter jede einzelne Hilfestellung erfragen und so die Pflegezeit ermitteln. Das ist nicht nur zeitraubend, sondern führt auch meist zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen.

Gibt es aber ein Pflegetagebuch, dann kann es Fehler aufweisen, die zur Ablehnung einer Pflegeeinstufung führen. Da werden zum Beispiel Tätigkeiten genannt, die nicht zur Pflegezeit gehören:

  • Medikamente verabreichen, Verbände wechseln, Blutdruck messen, diese Aufgaben gehören zur so genannten Behandlungspflege.
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten spielen bei der Erfassung der Pflegezeit praktisch keine Rolle.
  • Allgemeine Beaufsichtigung zählt auch nicht zur Pflegezeit. Ausnahme: die Kontrolle und Beaufsichtigung von Aufgaben bei der so genannten aktivierenden Pflege, damit der Pflegebedürftige sich selbst oder andere nicht verletzt.

Oder es werden Tätigkeiten vergessen, die aber unbedingt zur Pflege gehören:

  • Bereitstellen, Ein- und Nachschenken von Getränken
  • notwendige wiederholte Motivation zum Essen und Trinken
  • Händewaschen vor und nach Mahlzeiten
  • Herrichten von Bekleidung nach dem selbständigen Toilettengang
  • Hilfestellung beim Aufstehen, um zum Essen oder zur Toilette zu gehen
  • nicht täglich anfallende Pflegeleistungen wie Fußnägel schneiden, Haare waschen
  • Begleiten des Pflegebedürftigen zum Arzt oder Therapeuten

Dokumente und Berichte sind unvollständig

Kein umfassendes Bild des Hilfebedarfs bekommt der Prüfer, wenn folgende Informationen fehlen:

  • Angaben zu aktuellen Krankheiten und Vorerkrankungen
  • Arzt- und Krankenhaus-Entlassungsberichte, Atteste
  • Angaben zu behandelnden Ärzten, Arztbesuche
  • Angaben zu Klinikaufenthalten, Kuren, Rehabilitationsmaßnahmen, Therapien
  • Betreuung durch Einrichtungen
  • Pflegedokumentation, falls bereits ein Pflegedienst eingesetzt wird/wurde
  • aktuell verordnete Medikamente
  • vorhandene Hilfsmittel wie Rollator (Gehhilfe) oder Wannenlifter

Der Pflegebedürftige zeigt sich von seiner besten Seite

Dass man sich anders verhält, sich also gut benimmt, wenn Besuch da ist, das gehört in unserer Gesellschaft ganz selbstverständlich zur Erziehung. Nun haben vor allem aber ältere Menschen in dieser Hinsicht nicht nur eine viel strengere Erziehung erlebt. Sie haben in entbehrungsreichen Zeiten gelernt bescheiden zu sein, sich selbst nicht so wichtig zu nehmen bzw. sich nicht in den Mittelpunkt zu stellen.

Unter diesen Voraussetzungen ist es ihnen nur schwer möglich, Hilfe anzunehmen und „Umstände“ zu machen. Deshalb "reißen sie sich zusammen" und versuchen außerdem, manches herunterzuspielen, anderes verschweigen sie ganz. Auch haben sie eine andere Schamgrenze als Menschen späterer Generationen. Wobei ein Thema wie beispielweise Inkontinenz so intim ist, dass es sicher keinem Menschen leicht fällt, darüber offen zu sprechen, besonders nicht mit einem vollkommen fremden Menschen.

Auch für Angehörige ist diese Situation nur schwer erträglich, denn es ist ihnen überaus peinlich und qualvoll, einen geliebten Menschen durch die Aufzählung und Beschreibungen seiner Defizite so bloßzustellen. Die Folge: Auch sie beschönigen möglicherweise oder verschweigen manches.

Geradezu groteske und traurige Szenen spielen sich ab, wenn der Pflegebedürftige fest behauptet, er komme ganz gut alleine klar, der pflegende Angehörige aber widersprechen und dies dem Gutachter anhand von Beispielen widerlegen muss.

Ohne Vorbereitung in die Prüfung

Wer blauäugig und ohne Vorwissen auf den Besuch des MDK-Prüfers wartet, braucht sich nicht zu wundern, wenn der Antrag auf eine Einstufung abgelehnt wird.

In einem offenen Gespräch müssen sich alle Beteiligten zuvor klar machen, welche Themen zur Sprache kommen können und wie sie damit umgehen müssen. Angehörige, die dem Gutachter zeigen wollen, dass der Antragsteller umfassende Hilfe braucht, sollen mutig sein und keine Angst davor haben sich vermeintlich zu blamieren: Vor dem Besuch noch schnell aufräumen, lüften, abwaschen oder dem Pflegebedürftigen das vom Frühstück verkleckerte Hemd wechseln – solche gut gemeinten Vorbereitungen können dazu führen, dass der MDK-Prüfer Zweifel bekommt, ob hier tatsächlich ein Hilfebedarf besteht.

Keinen Rat von Profis annehmen

Das Fachwissen von Profis nicht zu nutzen, ist wenig ratsam. Die meisten Pflegedienste bieten Beratungsgespräche zu Hause vor dem Prüftermin an und stehen auch gerne während des Termins vermittelnd bereit.

Ist man mit dem schriftlichen Gutachten des MDK-Prüfers nicht einverstanden, kann man Widerspruch einlegen. Über die weitere Vorgehensweise in einem Widerspruchsverfahren beraten auch freiberufliche Pflegesachverständige.

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