Pflegetagebuch richtig führen

Wichtige Tipps und Informationen für Pflegelaien

02.04.2008 Marion Seigel

Hilfreiche Grundlage für die Pflegeeinstufung ist ein Pflegetagebuch. Doch Fehler beim Eintrag der Pflegemaßnahmen führen auch zur Ablehnung des Leistungsantrags.

Ein Mensch, der sich nicht mehr selbst versorgen kann, ist pflegebedürftig und braucht Hilfe. Die Gesetzgebung hat im 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) alle Kriterien festgelegt, die Pflegebedürftigkeit ausmachen und so auch die Zuordnung zu einer der drei Pflegestufen ermöglichen.

Um eine solche Einstufung zu erhalten, müssen Pflegebedürftige - allein oder mit Unterstützung von Angehörigen oder Pflegeberatern - zunächst einen Leistungsantrag bei den Pflegekassen stellen. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) prüft während eines zuvor angemeldeten Besuchs dann den Umfang der Pflegebedürftigkeit vor Ort – im Gesundheitswesen-Deutsch heißt es „in der eigenen Häuslichkeit“.

Vor der MDK-Prüfung Pflegetagebuch führen

Weil dieser Besuch nur eine Momentaufnahme sein kann, raten die Krankenkassen den pflegenden Angehörigen dazu, im Vorfeld eines Gutachterbesuchs mindestens eine Woche lang ein so genanntes Pflegetagebuch zu führen. Darin sollen alle Pflegeleistungen und Hilfestellungen aufgeführt werden, die sie tagsüber und auch nachts erbringen.

Beim Auflisten passieren aber häufig Fehler, die dazu führen, dass der Gutachter eine Einstufung oder eine Höherstufung ablehnt. Wie es zu solchen Fehlern kommt ist einfach erklärt, denn

  • die Sprache der professionell Pflegenden ist für Laien nicht nur ungewohnt und gewöhnungsbedürftig, sondern manchmal auch ganz unverständlich (z.B. ist die „Verhinderungspflege“ nichts anderes als Urlaub für pflegende Angehörige).
  • Angehörige verschweigen aus ihrem natürlichen Schamgefühl heraus die ein oder andere Hilfeleistung z.B. im Toilettenbereich, wohingegen der Profi völlig ungerührt von „Hilfen bei Ausscheidungen“ spricht.
  • Laien vergessen möglicherweise eine Leistung, weil sie ihnen nebensächlich scheint, für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit hingegen wichtig ist.
  • Laien schätzen Hilfeleistungen falsch ein - im Hinblick auf deren Bedeutung für die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit.

Katalogleistungen und Zeitkorridore

Ein Gutachter geht bei der MDK-Prüfung mit einer Art Checkliste vor: Darin sind die Pflegeleistungen wie in einem Katalog aufgeführt – man spricht deshalb auch von den „Katalogleistungen“. Sie werden in Minuten erfasst und für sie sind auch so genannte Zeitkorridore festgelegt. Die Dauer der täglichen Pflegezeit bestimmt die Zuordnung zu einer Pflegestufe. Nach diesem Prinzip sollte also auch ein Pflegetagebuch aufgebaut sein. Krankenkassen und Verbraucherzentralen bieten sie als Vordrucke im Internet an.

Die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) teilt sich in 13 „häufigste Verrichtungen“ auf, für die Zeitkorridore entwickelt wurden: In der jeweils genannten Zeit sollen Laienpflegekräfte in der Lage sein, die pflegerischen Handlung (vollständige Übernahme) durchzuführen. Die Dauer der täglichen Pflegezeit bestimmt anschließend die Zuordnung zu Pflegestufe I (90 Minuten am Tag, davon 45 Minuten für Grundpflege), Pflegestufe 2 (180 Minuten am Tag, davon 120 Minuten für Grundpflege) oder Pflegestufe III ( 300 Minuten am Tag, davon 240 Minuten Grundpflege).

Die wichtigsten Zeitbeispiele für die komplette Übernahme einer Tätigkeit:

  • Waschen und Baden (jeweils 20 bis 25 Minuten)
  • Duschen (15 bis 20 Minuten)
  • Zahnpflege (5 Minuten)
  • Kämmen (1 bis 3 Minuten)
  • Rasieren (5 bis 10 Minuten)
  • Darm- und Blasenentleerung (insgesamt 7 bis 12 Minuten)
  • mundgerechtes Zubereiten der Nahrung (2 bis 3 Minuten)
  • Aufnahme der Nahrung (15 bis 20 Minuten)
  • einfache Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen (1bis 2 Minuten)
  • An- und Auskleiden (8 bis 10 Minuten).

Formen der Hilfeleistung

Der Gesetzgeber unterscheidet außerdem sehr fein die Formen der geleisteten Hilfen in diesen Bereichen. Es gibt die

  • Unterstützung: Der Pflegebedürftige kann grundsätzlich selbständig eine bestimmte Aufgabe durchführen, benötigt aber ergänzende Hilfeleistungen in der Phase der Vor- und Nachbereitung.
  • Übernahme: Die Pflegeperson übernimmt teilweise oder ganz die Aufgabe.
  • Anleitung und Beaufsichtigung: Beide Hilfeformen dienen dem Ziel der „aktivierenden Pflege“. Die Pflegeperson leitet oder lenkt eine Aufgabe und demonstriert dabei auch einzelne Handlungsschritte. Die Pflegeperson beaufsichtigt die Aufgabe aus Sicherheitsgründen und kontrolliert außerdem die korrekte Durchführung.

Erschwernisse bei der Pflege

Damit für den Gutachter des MDK nachvollziehbar wird, warum und in welcher Form der Pflegebedürftige Hilfe braucht, sollten seine körperlichen oder geistigen Einschränkungen genannt werden. Das können sein z.B. Gelenkversteifungen, Lähmungen, Fehlstellungen, unkontrollierte Bewegungen oder eingeschränkte Beweglichkeit, ein Körpergewicht über 80 Kilogramm, eingeschränkte Belastbarkeit (Luftnot, Herzschwäche, Wassereinlagerung), Schluck- und Atemstörungen, stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung, starke therapieresistente Schmerzen sowie Abwehrverhalten und fehlende Kooperation bei geistigen oder psychischen Behinderungen. Aber auch pflege behindernde räumliche Verhältnisse oder einen zeitaufwendigen Hilfsmitteleinsatz (Lifter) sollte man anführen.

Tipps für den Eintrag ins Pflegetagebuch

Darauf sollten Pflegelaien beim Führen eines Pflegetagebuchs achten:

  • Medikamente verabreichen, Verbände wechseln, Blutdruck messen, diese Aufgaben gehören zur so genannten Behandlungspflege und werden nicht als „Pflegezeit“ anerkannt. Ausnahme sind die „Pflegeerschwernisse“: Wenn z.B. durch die Gabe von Schmerzmedikamenten die Pflege überhaupt erst möglich wird, dann steht diese behandlungspflegerische Maßnahme im Zusammenhang mit der Grundpflege und verlängert somit die Pflegedauer.
  • Auch kleine Hilfestellungen gehören zur Pflegezeit: z.B. Bereitstellen, Ein- und Nachschenken von Getränken, notwendige wiederholte Motivation zum Essen und Trinken, Händewaschen vor und nach Mahlzeiten, Herrichten von Bekleidung nach dem selbständigen Toilettengang, Hilfestellung beim Aufstehen, um zum Essen oder zur Toilette zu gehen.
  • Aktivierende Pflege sollte immer das Ziel aller pflegerischen Bemühungen sein. Diese Form der Pflege mit Anleitung, Beaufsichtigung und Kontrolle nimmt sehr viel mehr Zeit in Anspruch als die komplette Übernahme.
  • Begleiten des Pflegebedürftigen zum Arzt oder zum Therapeuten gehören zur Pflegezeit.
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten spielen bei der Erfassung der Pflegezeit nur eine untergeordnete Rolle. Außerdem müssen sie sich ausschließlich auf die Versorgung des Pflegebedürftigen selbst beziehen. Die Versorgung weitere Familienmitglieder darf hierbei keine Rolle spielen.
  • Allgemeine Beaufsichtigung zählt auch nicht zur Pflegezeit. Ausnahme: die Kontrolle und Beaufsichtigung von Aufgaben bei der aktivierenden Pflege, damit der Pflegebedürftige sich selbst oder andere nicht verletzt.

Es hilft übrigens sehr, wenn man Pflegetagebuch-Vordrucke einfach als formale Unterstützung akzeptiert, denn eigentlich wird diese Art der "Dokumentation von Pflege" in keiner Weise dem gerecht, was ein pflegender Angehöriger an Zeit, Zuwendung, Geduld und Hingabe aufwendet. Und ebenso fühlt sich ein Pflegebedürftiger nur unzureichend wahrgenommen, sondern möglicherweise bloßgestellt und reduziert auf Grundbedürfnisse. Es gilt also: Tief durchatmen und tapfer eintragen - und sich außerdem gründlich über die häufigsten Fehler bei der MDK-Prüfung informieren.

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