Tagespflege für Pflegebedürftige entlastet Angehörige

09.06.2010 Marion Seigel

Nicht einsam in der Tagespflege - rike/pixelio
Nicht einsam in der Tagespflege - rike/pixelio
Als Gäste einer Tagespflege sind pflegebedürftige Menschen nicht einsam, gut versorgt und betreut - und können weiterhin in ihrer eigenen Wohnung leben.

Zwar übersteigt noch immer die riesige Nachfrage das Angebot an Tagespflegeplätzen. Doch bieten mittlerweile immer mehr ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen zusätzlich zu ihren Leistungen auch Tagespflege an.

Ambulante Pflegedienste ermöglichen ihren Kunden auf diese Weise, möglichst lange zu Hause wohnen zu können und weiter von ihnen betreut zu werden. Pflegeheime möchten sich aus dem Kreis ihrer Tagespflegegäste spätere Kunden erschließen: Wer sich hier wohl fühlt, entscheidet sich leichter für einen Daueraufenhalt bei demselben Anbieter. Der Vorteil für die so umworbenen Pflegekunden liegt auf der Hand: Diese Konkurrenz sorgt für eine hohe Qualität der Leistungen in der Tagespflege.

Tagespflege entlastet pflegende Angehörige

Vor allem berufstätige Menschen, die sich zusätzlich um ihre pflegebedürftigen, nicht selten demenzkranken Angehörigen kümmern, suchen oft Hände ringend nach geeigneten Betreuungsangeboten während ihrer Arbeitszeit. Denn sie wissen, dass sich in der Zeit ihrer Abwesenheit die betroffenen Angehörigen kaum ausreichend selbst versorgen – also genug essen und trinken – oder ihren Tag selbstständig strukturieren können. Und wer Hilfe beim Toilettengang benötigt, kann damit schließlich nicht bis zum Abend oder zum nächsten Besuch des Pflegedienstmitarbeiters warten.

Tagespflege eignet sich für Menschen, die nicht bettlägerig sind

Für wen eignet sich nun diese besondere Form der Betreuung? Tagespflegeangebote können Menschen in Anspruch nehmen, die

  • alleinstehend und im höheren Alter sind. Denn zu groß ist die Gefahr, dass sie vereinsamen, ihnen ohne regelmäßige soziale Kontakte wichtige Fähigkeiten verloren gehen und sie Depressionen und/oder Wahnvorstellungen entwickeln.
  • mit zunehmendem Alter immer seltener Hunger und Durst verspüren. Das kann dazu führen, dass alte Menschen, ausgelöst durch Schwächanfalle, leichter stürzen und sich verletzen. Dehydrierung (Austrocknung) lässt sie außerdem verwirrt und orientierungslos werden.
  • demenzkrank sind und ohne Beaufsichtigung sich und andere Menschen leicht Gefahr bringen, weil sie beispielsweise vergessen, den Herd auszuschalten, den Wasserhahn zuzudrehen, die Zigarette auszudrücken usw.
  • nicht bettlägerig sind
  • alltagstypische Fähigkeiten erhalten, wiedergewinnen oder verbessern möchten
  • mit psychischen oder körperlichen Behinderungen leben müssen (z.B Gehbehinderungen, Demenz, Schlaganfall)
  • z.B. nach Krankenhausaufenthalt und/oder Kurzzeitpflege zwar schon wieder auf den Beinen sind, sich aber noch nicht selbst ausreichend versorgen können

Das bietet Tagespflege

Die Leistungen variieren von Anbieter zu Anbieter, üblicherweise aber wird folgendes angeboten:

  • mehrere Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, manchmal auch Abendessen)
  • Pflege und Betreung, also beispielsweise Leistungen der Grundpflege wie Hilfe beim Essen, beim Toilettengang usw., spezielle Betreuung von gerontopsychiatrischen Patienten (z.B. Demenz)
  • Freizeit- und Beschäftigungsprogramm: Gymnastik, Gedächtnistraining, gemeinsames Zeitunglesen, Kochen, Spiele, Singen, Spaziergänge, Ausflüge usw.
  • Fahrdienst, der die Tagespflegegäste morgens abholt und abends wieder nach Hause bringt.

Dem jeweiligen Angebot entsprechend sind die Räumlichkeiten einer Tagepflege ausgestattet: Meist sehr wohnlich mit Gemeinschaftsräumen, aber auch mit Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Das betreuende Personal besteht in der Regel aus examinierten Altenpflegekräften, Sozialarbeitern oder –pädagogen, angelernten Hilfskräften und nicht selten auch ehrenamtlich engagierten Bürgern/Nachbarn.

Das kostet Tagespflege

Ebenso wie der Leistungsumfang können auch die Kosten für Tagespflege unterschiedlich hoch ausfallen. Sie setzen sich zusammen aus folgenden Posten:

  • Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen vom Tagesgast (oder seinen Angehörigen) selbst getragen werden, ebenso wie die
  • Fahrtkosten, die entweder pauschal oder über Entfernungskilometer berechnet werden
  • Pflegekosten: Ihre Höhe ist abhängig vom Pflegebedarf des Tagesgasts.

Wer Leistungen aus einer der drei Pflegestufen erhält, kann die Kosten der Tagespflege über die Pflegekasse abrechnen. Wer Geld erhält für " zusätzliche Betreungsleistungen nach § 45 a und b SGB 11", auch Pflegestufe „0“ genannt, kann damit Tagespflegeangebote bezahlen. Reichen die Einkünfte nicht aus, sollte man Ansprüche auf Sozialhilfe prüfen.

Manche Tagespflegeanbieter agieren besonders flexibel und bieten ihren Service auch stundenweise an. Zu Kosten, möglichen Kostenerstattungen durch die Pflegeversicherung und über Angebotsvarianten wird man von den Anbietern ausführlich beraten. Meist sind sie auch behilflich bei der Antragstellung.

Foto: rike/Pixelio

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