Was Fixierung für Demenzkranke bedeutetSicherheit durch Festbinden oder Recht auf Freiheit mit Sturzrisiko?
Das sollten Angehörige über freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM) in der Altenpflege wissen: Sind sie nötig und warum? Wer entscheidet? Gibt es Alternativen?
„Meine Sicherheit ist Euch wichtig, aber Eure Sorge fesselt mich“. Das Plakat, auf dem der Satz zu lesen ist, zeigt eine Seniorin, die an Beinen, Händen und Oberkörper mit breiten Gurten an ihren Rollstuhl gebunden ist. Der Appell richtet sich an das Pflegepersonal von stationären Senioreneinrichtungen, an die Angehörigen und an Betreuer von Bewohnern. Das Plakat stammt von den Initiatoren des Projekts „ReduFix“ (s.u). Rund 10 Prozent der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen in Deutschland werden nämlich fixiert, also festgebunden. Es sind pflegebedürftige Menschen, meist kognitiv beeinträchtigt und in ihrer Mobilität stark eingeschränkt, die ihre Fähigkeiten überschätzen. Außerdem fallen sie häufig durch so genannte fordernde Verhaltensweisen auf. Die Bewegungsfreiheit kann auf viele Arten eingeschränkt werdenFixierung gehört zu einer ganzen Reihe von freiheitseinschränkenden Maßnahmen (FEM), die zusammen bei schätzungsweise 26 bis 47 Prozent aller Heimbewohner angewendet werden, also etwa der Einsatz bewegungseinschränkender Spezialhemden oder Stuhlgurte, Gurte an Hand, Fuß, Bauch. Darüber hinaus schränken aber auch folgende Maßnahmen die Freiheit eines Menschen ein:
Unter den Experten in der Altenpflege wird seit langem immer wieder die Frage diskutiert, ob Fixierungen nötig und in welchen Fällen sie sinnvoll sind: Kann man demenziell erkrankte Menschen davor schützen zu stürzen, sich selbst und andere zu gefährden oder wegzulaufen, indem man sie festbindet? Welche Risiken birgt die Fixierung dementer Menschen? Wo verläuft die Grenze zwischen Fürsorgepflicht und der Wahrung von menschlicher Würde (Artikel 1, Grundgesetz) und dem Recht auf Freiheit der Person (Artikel 2, GG)? Wer entscheidet, ob jemand mit Gurten im Stuhl oder im Pflegebett fixiert werden muss? Bislang hat weltweit keine Studie einen positiven Effekt von Fixierungen gezeigt. Allerdings gibt es Belege für negative Auswirkungen: Fixierungen erzeugen Stress, lösen Verletzungen aus, können zu Strangulationen und Tod führen. Die mangelnde Bewegungsfähigkeit und dadurch einsetzender Muskelabbau (bereits innerhalb einer Woche) erhöht das Verletzungsrisiko. Fordernde Verhaltensweisen verstärken sich - Verhalten ist immer eine Form der Kommunikation. Medizinische Komplikationen wie Inkontinenz, Kontrakturen, Dekubitus, Pneumonie und Infektionen zählen zu den häufigen Folgen von Fixierungen. Richter entscheiden über eine Fixierung, Betreuer ordnen sie anDie Verunsicherung bei Angehörigen, Pflegepersonal, Heimleitungen, Ärzten und Vormundschaftsrichtern ist groß, die Faktenlage nicht allen gleichermaßen bekannt. Angehörige sind häufig um die Sicherheit ihrer demenzkranken Familienmitglieder besorgt. Wenn jemand z.B. bereits mehrmals nachts beim Verlassen des Betts gestürzt ist, dann wünschen sie von der Heimleitung eine Sicherung in Form von Bettgittern. Aber: Freiheitsentziehende Maßnahmen sind zum Wohl des Betroffenen nur zulässig, um eine krankheits- oder behinderungsbedingte Gefahr einer Selbsttötung oder erheblichen Gesundheitsschädigung abzuwenden. Vorsorgliche Schutzmaßnahmen ohne konkrete Gefährdung sind unzulässig. Bloße Befürchtungen, dass etwas passieren könnte, reichen nicht. Dies unterstreicht auch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. In einem ähnlichen Fall habe trotz der vorangegangenen Stürze kein hinreichender Anlass bestanden, die Bewohnerin im Bett zu fixieren oder die Bettgitter hochzufahren. Zwar habe das Heim eine Obhutspflicht zum Schutz der Bewohner, diese sei aber begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit vernünftigem Aufwand (finanziell und personell) realisierbar sind. Maßstab müsse dabei das Erforderliche und das für Heimbewohner und Pflegepersonal zumutbare sein. Der Würde und Selbstständigkeit der Bewohner komme dabei ein besonders Gewicht zu. Ist ein Mensch nicht einwilligungsfähig, wie im fortgeschrittenen Stadium einer Demenz beispielsweise, dann wird er durch einen Betreuer oder Bevollmächtigen vertreten. Dieser kann eine Fixierung beim Vormundschaftsgericht beantragen – klar begründet. Eine gerichtliche Genehmigung bleibt allerdings immer eine Kann-Regelung, d.h. der Betreuer ordnet die Fixierung an und beendet sie auch. Zu seinen Pflichten gehört es, mit dem Pflegepersonal zusammenzuarbeiten und regelmäßig zu überprüfen, ob die Maßnahmen weiterhin geeignet und erforderlich sind. Alternativen zu Fixierungsmaßnahmen sind zahlreichEine ganze Palette von Maßnahmen kann dazu beitragen, eine Fixierung zu vermeiden:
Quellen: Altenheim 12/2008; Heilberufe 11/2009; Dieter Martin, Martin Elektrotechnik GmbH: Handlungsempfehlungen zu Fixierung und freiheitsbeschränkenden Maßnahmen Demenzkranker; „Redufix Praxis“ Reduzierung von Fixierung, Freiburger Innovations- und Forschungsverbund e.V. der Evangelischen Fachhochschule Freiburg, Arbeitsschwerpunkt Gerontologie und Pflege
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